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Ratgeber

2. Nov. 2023

Dokumentencheckliste zum Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses

Von
Stefan Bernd

Um eine Immobilie erfolgreich zu Verkaufen bzw im Vorfeld einem möglichen Interessenten alle wissenswerte Informationen rund um das angebotene Objekt zur Verfügung zu stellen, werden so einige Dokumente benötigt, die wir Ihnen im folgenden auflisten.

Je nach Einzelfall können noch zusätzliche Dokument benötigt werden, diese werden wir ihnen entsprechend mitteilen.


  • Flurkarte

  • aktueller Grundbuchauszug (beim Grundbuchamt; nicht älter als drei Monate)

  • Grundrisse und Bauzeichnungen

  • Energieausweis

  • Aufstellung über durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen

  • Nebenkosten-Belege (Strom-, Wasser-, Heizkostenabrechnungen, Gebäudeversicherungsscheine, Grundsteuer-Nachweise)

  • Bauakte (enthält u.a. Baugenehmigungen, -beschreibungen und -zeichnungen)

  • Mess- und Wartungsprotokolle

  • Betriebsanleitungen / Handbücher der Installationen (Heizung.- oder Klimaanlagen..


2. Nov. 2023

Energieausweis

Von
Stefan Bernd

Eines vorab: Grundsätzlich besteht für alle zur Vermietung oder zum Verkauf stehenden Wohn- und Nichtwohngebäude eine Energieausweispflicht.

Laut § 1 Abs. 3 der EnEV 2014 gibt es auch hier natürlich einige Ausnahmen.  


Zu nennen wären da zum Beispiel:

  • Stallungen

  • Traglufthallen und Zelte

  • unterirdische Bauten

  • provisorische Gebäude (maxi. 2 Jahre Nutzung)

  • Gebäude für religiöse Zwecke

  • Jährliche Nutzung < 4 Monate jährlich

  • Kleingebäude < 50 m²

  • Denkmalschütze Immobilie


Es gibt 2 Arten des Energieausweises.

Wann welche Ausweisart zur Verwendung kommt hängt von der Größ, Baujahr und Sanierungstand des Objektes ab. Wir beraten Sie hierzu gerne.


1) Energiebedarfsausweis

     Hier wird der Energiebedarf aufgrund der Gebäude- und Heizungseigenschaften berechnet.


2) Energieverbrauchsausweis

     Hier wird der Energiebedarf auf Basis gemessener Verbräuche bestimmt.

2. Nov. 2023

Bewertung ihrer Immobilie

Von
Stefan Bernd

Für einen erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie ist es wichtig, dass Sie auch den aktuellen Marktwert dafür kennen. 

Nur so können Sie den Wert Ihrer Immobilie realistisch einschätzen und einen angemessenen Verkaufspreis festlegen. 

Somit vermeiden Sie, den Preis entweder zu hoch oder zu niedrig anzusetzen – und sparen letztendlich Zeit, Geld und gegebenenfalls möglichen Ärger.


Grundlage zur Erstellung einer seriösen Wertermittlung ist immer eine Besichtigung des Objektes um zum Beispiel die Göße konform zu berechen, den aktuellen Zustand und Ausstattung zu begutachten und die Vorteile und Nachteile der Immobilie kennenzulernen.


Eine private Onlinerechere oder Nachbarschaftsumfrage zur Wertermittlung kann nur einen ersten Anhaltspunkt liefern, an dem man sich orientieren kann. Ein erfahrener Wertermittler betrachtet zusätzlich die tatsächlichen baulichen Gegebenheiten und kennt die marktüblichen Vergleichswerte.



2. Nov. 2023

Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel

Von
Stefan Bernd

Seid 2020 gilt laut Gebäudeenergiegestz (GEG) eine Sanierungspflicht für alle Ein- oder Zweifamilienhäuser beim Eigentümerwechselt. Für die Sanierungsmaßnahmen besteht eine Frist von 2 Jahren und kann nach ablauf zu einem Bußgeld führen.


Da sich die verantwortlichen Gesetze im ständigen wandel befinden, wollen wir hier nur 2 dieser Maßnahmen ansprechen.


1. Dämmung der obersten Geschossdecke/des Daches (§ 47 GEG)

Wenn das Dachgeschoss nicht bewohnt und beheizt wird, dann muss  zumindest die oberste Geschossdecke zum darunter liegenden beheizten Wohnbereich gedämmt werden.

Alternativ lässt sich diese Sanierungspflicht beim Altbau auch durch das Dämmen des Daches erfüllen.


2. Dämmung wasserführender Rohre: (§ 71 GEG)

Die Warmwasserrohre sind laut GEG zu dämmen, dafür gibt es konkrete Vorgaben in Bezug auf die Dicke und Wirksamkeit der Dämmschicht.


Weitere Maßnahmen betreffen die verwendeten Heizungsanlagen. Da hierzu noch einige Vorgaben vom Gesetzgeber ausstehen, werden wir zu einem späteren Zeitpunkt diesen Ratgeber erweitern.

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